Abschleppen nach Unfall: Kosten, Rechte und Ablauf
Ein unvorhergesehener Unfall und Ihr Auto ist nicht mehr fahrbereit – eine stressige Situation. Doch wer kommt für die Abschleppkosten auf und was müssen Sie beachten, um nicht auf überhöhten Rechnungen sitzen zu bleiben? Wir klären auf.
Auf einen Blick
- Die Versicherung des Unfallverursachers zahlt das Abschleppen.
- Als Geschädigter haben Sie das Recht, den Abschleppdienst frei zu wählen.
- Die Kosten variieren stark, rechnen Sie mit 150-300 Euro als Grundpreis.
- Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Auftrag mit Kostenvoranschlag geben.
- Unterschreiben Sie keine Blanko-Abtretungserklärungen an den Abschleppdienst.
Inhaltsverzeichnis
Wer zahlt für das Abschleppen nach einem Unfall?
Grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss für die Kosten des Abschleppens aufkommen. Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der notwendigen Abschleppkosten. Bei einer Teilschuld werden die Kosten anteilig übernommen. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, springt in der Regel Ihre eigene Vollkaskoversicherung ein, sofern eine vorhanden ist.
Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Abschleppdienst – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
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