Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
AUTOFAHRER PLUS

Dieser Artikel ist nur der Anfang

Schalten Sie alle exklusiven Strategien frei – und erfahren Sie, was Versicherungen Ihnen verschweigen.

Versicherungstricks durchschauen

Erfahren Sie, welche Taktiken Versicherungen nutzen – und wie Sie sich wehren.

Exklusive Recherchen

Fälle, die es so nirgendwo gibt. Jede Woche ein neuer, recherchierter Artikel.

Ihre Rechte kennen

BGH-Urteile, Schadensregulierung, Gutachten – verständlich erklärt.

Bares Geld sparen

Fehler vermeiden, die andere Autofahrer Tausende Euro kosten.

M
K
S
A

Bereits aktive Mitglieder – informiert und vorbereitet.

in Vorbereitung · Wir benachrichtigen Sie

Recht

Dashcam im Auto: Rechtslage, Datenschutz & Verwertbarkeit als Beweismittel

Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber die Aufzeichnung unterliegt strengen Datenschutzregeln. Erfahren Sie alles über die Rechtslage nach dem BGH-Urteil VI ZR 233/17.

Geprüft von Fachexperten
|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • BGH VI ZR 233/17: Dashcam-Aufnahmen sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel verwertbar.
  • Permanente, anlasslose Aufnahme verstößt gegen DSGVO und BDSG – Loop-Funktion nutzen!
  • Anlassbezogene Speicherung (G-Sensor bei Erschütterung) ist die datenschutzfreundlichste Lösung.
  • Dashcam-Aufnahmen können die Schadensregulierung erheblich beschleunigen.
  • Aufnahmen niemals im Internet veröffentlichen – Bußgeldrisiko nach DSGVO.

Was ist eine Dashcam?

Eine Dashcam (Dashboard Camera) ist eine kleine Videokamera, die an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett eines Fahrzeugs befestigt wird und das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Sie dient in erster Linie der Beweissicherung bei Verkehrsunfällen und kann entscheidend dazu beitragen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Schuldfrage zu klären.

Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?

Die Antwort ist differenziert: Das Betreiben einer Dashcam ist in Deutschland grundsätzlich nicht verboten. Allerdings unterliegt die Aufzeichnung von Personen und Kennzeichen im öffentlichen Raum den strengen Regeln des Datenschutzes.

Permanente Aufnahme vs. anlassbezogene Aufnahme

AufnahmeartDatenschutzrechtlichEmpfehlung
Permanente, anlasslose AufnahmeVerstößt gegen DSGVO Art. 6 und BDSG § 4Nicht empfohlen
Loop-Aufnahme (überschreibt sich automatisch)Grauzone – weniger eingriffsintensivAkzeptabel
Anlassbezogene Aufnahme (nur bei Erschütterung/Unfall)Am wenigsten problematischEmpfohlen

Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Dies hat der BGH in seinem Grundsatzurteil ausdrücklich festgestellt. Dennoch bedeutet ein Datenschutzverstoß nicht automatisch, dass die Aufnahmen vor Gericht unverwertbar sind.

Das BGH-Grundsatzurteil: VI ZR 233/17

Am 15. Mai 2018 hat der Bundesgerichtshof das wegweisende Urteil zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen gefällt:

BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17: Dashcam-Aufnahmen, die unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen angefertigt wurden, können im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Es bedarf einer Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche und dem Recht des Beweisgegners auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Kernaussagen des BGH

  • Kein generelles Beweisverwertungsverbot: Auch datenschutzwidrig erlangte Aufnahmen können im Zivilprozess verwertet werden.
  • Einzelfallabwägung erforderlich: Das Gericht muss im konkreten Fall die widerstreitenden Interessen abwägen.
  • Permanente Aufnahme unzulässig: Eine ununterbrochene, anlasslose Aufzeichnung verstößt gegen § 4 BDSG und Art. 6 DSGVO.
  • Technische Lösung empfohlen: Der BGH hat ausdrücklich auf die Möglichkeit von Loop-Aufnahmen und anlassbezogener Speicherung hingewiesen.
  • Wann überwiegt das Beweisinteresse?

    Das Beweisinteresse des Geschädigten überwiegt in der Regel, wenn:

    • Es um die Aufklärung eines Verkehrsunfalls geht
    • Keine anderen Beweismittel verfügbar sind (keine Zeugen)
    • Die Aufnahme nur das unmittelbare Unfallgeschehen zeigt
    • Die Kamera eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung gespeichert hat

    Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

    Autofahrer Plus

    Insiderwissen & Strategien

    Erfahren Sie, wie Sie bei der Schadenregulierung bares Geld sparen – mit konkreten Versicherungstricks, rechtlichen Hacks und Handlungsempfehlungen von Experten.

    Versicherungstrick: So holen Sie mehr aus Ihrem Schaden
    Checkliste: Fehler vermeiden, die Sie Geld kosten
    Welche Versicherung zahlt wirklich – und wie Sie das durchsetzen
    Geld sparenInsiderwissenStrategien
    in VorbereitungWir benachrichtigen SieDSGVO-konform

    Ihr nächster Schritt

    Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

    Verwandte Begriffe

    BeweissicherungKFZ-GutachtenSchadensregulierungHaftungsquotenUnfallrekonstruktionDatenschutzBeweisverwertungsverbot
    Dekoratives Hintergrundbild – KFZ-Gutachten Fachartikel

    Alle Anbieter in einem Dashboard

    Gutachter, Anwalt, Werkstatt & Abschleppdienst – vernetzt und digital.

    • Ohne Gutachten zahlt die Versicherung weniger
    • Bei unverschuldetem Unfall: 0 € für Sie
    • Freie Gutachter- und Werkstattwahl ist Ihr Recht
    Kostenlosen Gutachter finden

    Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

    Unfall gehabt?

    Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

    Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

    Bei Haftpflichtschaden: 0 €
    Unabhängige Gutachter
    Bundesweit verfügbar
    Jetzt Geld sichern
    Wischen zum Schließen