Ersatzmobilität nach dem Unfall: Ihre Optionen im Überblick
Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug. Die gute Nachricht: Sie haben Anspruch auf Ersatzmobilität. Wir zeigen Ihnen Ihre Optionen.
Auf einen Blick
- Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatzmobilität.
- Sie können zwischen einem Mietwagen und einer Nutzungsausfallentschädigung wählen.
- Die Kosten für den Mietwagen übernimmt die gegnerische Versicherung.
- Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung liegt zwischen 23€ und 175€ pro Tag.
- Auch Kosten für Taxi oder ÖPNV können erstattet werden.
Inhaltsverzeichnis
Ersatzmobilität nach dem Unfall: Ihre Optionen im Überblick
Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug. Doch was passiert, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? Die gute Nachricht: Sie haben Anspruch auf Ersatzmobilität. Das bedeutet, die gegnerische Versicherung muss dafür sorgen, dass Sie mobil bleiben. Doch welche Option ist die richtige für Sie? Wir geben Ihnen den Überblick.
Mietwagen: Die komfortable Lösung
Die naheliegendste Option ist ein Mietwagen. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Versicherung für die Dauer der Reparatur oder, bei einem Totalschaden, für die Zeit der Wiederbeschaffung eines neuen Fahrzeugs (in der Regel ca. 14 Tage).
Vorteile:* Volle Mobilität: Sie bleiben maximal flexibel und können Ihren Alltag wie gewohnt gestalten.
* Keine Vorkasse: Seriöse Anbieter rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Nachteile:* Klassen-Downgrade: Ihnen steht in der Regel nur ein Fahrzeug zu, das eine Klasse niedriger eingestuft ist als Ihr eigenes. Fahren Sie beispielsweise eine E-Klasse, erhalten Sie einen Passat.
* Geringere Kilometerleistung: Oft sind die inkludierten Kilometer begrenzt.
Praxistipp: Bestehen Sie auf einen seriösen Mietwagenanbieter, der Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden hat. So vermeiden Sie unnötigen Papierkram und Ärger.Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Abschleppdienst – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
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