Erste Hilfe bei Verkehrsunfall: Pflichten und Maßnahmen
Ein Verkehrsunfall passiert unerwartet und schnell. Doch wissen Sie, was zu tun ist? Die richtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen können Leben retten und sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Auf einen Blick
- Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
- Die Absicherung der Unfallstelle hat oberste Priorität, um Folgeunfälle zu vermeiden.
- Der Notruf 112 ist europaweit kostenfrei und sollte so früh wie möglich abgesetzt werden.
- Die GAMS-Regel (Gefahr erkennen, Absichern, Menschen retten, Spezialkräfte rufen) hilft, am Unfallort richtig zu handeln.
- Jeder Autofahrer ist verpflichtet, einen DIN-genormten Verbandkasten mitzuführen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe: Kein Kavaliersdelikt
In Deutschland ist jeder Verkehrsteilnehmer gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Wer einen Unfall bemerkt und nicht hilft, begeht unterlassene Hilfeleistung. Dies ist eine Straftat, die laut § 323c Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird. Die Ausrede, man könne nichts tun, zählt nicht. Schon das Absetzen eines Notrufs ist eine Hilfeleistung.
Eigenschutz geht vor: Die GAMS-Regel
Bevor Sie helfen, denken Sie an Ihre eigene Sicherheit. Die GAMS-Regel ist eine einfache Eselsbrücke für das richtige Verhalten am Unfallort:
* Gefahr erkennen: Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über die Situation.
* Absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf (innerorts ca. 50m, auf Landstraßen 100m, auf Autobahnen mindestens 150-200m).
* Menschen retten: Leisten Sie Erste Hilfe.
* Spezialkräfte rufen: Wählen Sie den Notruf 112.
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