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Heilbehandlungskosten nach Unfall: Was die Versicherung zahlen muss

Nach einem Verkehrsunfall ist die Sorge um die Gesundheit groß. Doch wer kommt für die Kosten auf? Hier erfahren Sie, welche Heilbehandlungskosten die gegnerische Versicherung tragen muss und wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

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Auf einen Blick

  • Die gegnerische Versicherung hat in der Regel die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten zu erstatten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten.
  • Dazu gehören Arztkosten, Physiotherapie, Reha, Hilfsmittel und Fahrtkosten.
  • Fahrtkosten werden oft mit einer Pauschale von ca. 0,30 €/km vergütet.
  • Eine privatärztliche Behandlung kann erstattungsfähig sein, wenn sie medizinisch geboten ist.
  • Dokumentieren Sie alle Kosten und lassen Sie sich Behandlungen ärztlich attestieren.

Welche Kosten werden übernommen?

Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle Kosten aufkommen, die zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit notwendig sind. Dazu zählen nicht nur die direkten Arzt- und Krankenhauskosten, sondern auch eine Vielzahl weiterer Posten. Wichtig ist, dass die Behandlungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Ein Sachverständigengutachten kann hier oft Klarheit schaffen.

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