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Mobilität & Mietwagen

Mietwagen nach Unfall: Anspruch, Dauer und Kostenübernahme

Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich genug. Wir zeigen Ihnen, wie Sie schnell wieder mobil sind und die gegnerische Versicherung für Ihren Mietwagen aufkommt.

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Auf einen Blick

  • Anspruch auf Mietwagen bei unverschuldetem Unfall und fehlender Fahrbereitschaft.
  • Mietdauer entspricht der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
  • Anspruch auf eine klassenähnliche oder eine Klasse niedrigere Fahrzeugkategorie.
  • Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten.
  • Bei Nichtnutzung eines Mietwagens besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Wann habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist. Dies ist in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung hat Ihnen in der Regel die Kosten für ein Ersatzfahrzeug zu erstatten. Voraussetzung ist, dass Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind, beispielsweise für den Weg zur Arbeit oder zur Betreuung Ihrer Kinder.

Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Abschleppdienst – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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