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MPU & Fahreignung

MPU durchgefallen: Was jetzt? Optionen nach einem negativen Gutachten

Ein negatives MPU-Gutachten ist ein Rückschlag, aber kein Weltuntergang. Rund 38 Prozent der Teilnehmer fallen durch. Wir zeigen, welche Optionen Betroffene haben.

Geprüft von Fachexperten
|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • Ca. 38 % der MPU-Teilnehmer erhalten ein negatives Gutachten.
  • Das negative Gutachten muss der Behörde nicht vorgelegt werden.
  • Empfohlene Wartezeit für Wiederholung: 6 bis 12 Monate.
  • Professionelle Nachbereitung mit Verkehrspsychologe ist der beste Weg.
  • Alternative: Warten auf Verjährung nach 15 Jahren.

Was bedeutet ein negatives Gutachten?

Ein negatives MPU-Gutachten bedeutet, dass der Gutachter zum Zeitpunkt der Untersuchung die Fahreignung nicht bestätigen konnte. Die häufigsten Gründe für ein negatives Ergebnis sind:

* Mangelnde Einsicht in das eigene Fehlverhalten

* Unzureichende Verhaltensänderung

* Fehlender oder zu kurzer Abstinenznachweis

* Unglaubwürdige Darstellung im psychologischen Gespräch

* Nicht bestandene Leistungstests

Muss ich das negative Gutachten vorlegen?

Nein. Das Gutachten wird ausschließlich dem Betroffenen zugestellt. Es besteht keine Pflicht, ein negatives Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Allerdings: Wenn die Behörde ein Gutachten angefordert hat und der Betroffene keines vorlegt, darf sie auf die Nichteignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV).

In der Praxis bedeutet das: Die Behörde weiß, dass Sie zur MPU waren. Wenn Sie kein Gutachten vorlegen, geht sie davon aus, dass es negativ war.

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