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MPU & Fahreignung

MPU: Der ultimative Ratgeber zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Die MPU – im Volksmund als 'Idiotentest' bekannt – ist für viele Betroffene eine große Hürde auf dem Weg zurück zum Führerschein. Doch wer sich richtig vorbereitet, hat gute Chancen. Dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie über die MPU wissen müssen.

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Auf einen Blick

  • Die MPU wird bei Alkohol, Drogen, Punkten oder Straftaten im Straßenverkehr angeordnet.
  • Mit professioneller Vorbereitung bestehen bis zu 94 % der Teilnehmer.
  • Die Kosten liegen je nach Fragestellung zwischen 1.350 und 2.850 Euro.
  • Die MPU besteht aus medizinischer Untersuchung, Leistungstests und psychologischem Gespräch.
  • Nach 15 Jahren kann der Führerschein ohne MPU neu beantragt werden.

Was ist die MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachten zur Beurteilung der Fahreignung. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Rechtsgrundlage bilden die §§ 11–14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie § 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Die MPU ist kein Strafverfahren und keine Prüfung im klassischen Sinne. Es handelt sich um eine wissenschaftlich fundierte Begutachtung, die feststellen soll, ob der Betroffene seine Einstellung und sein Verhalten im Straßenverkehr nachhaltig verändert hat.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die häufigsten Gründe für eine MPU-Anordnung sind:

GrundAnteilRechtsgrundlage
Alkohol am Steuerca. 40 %§ 13 FeV
Drogen am Steuerca. 25 %§ 14 FeV
8 oder mehr Punkte in Flensburgca. 15 %§ 11 Abs. 3 FeV
Straftaten im Straßenverkehrca. 10 %§ 11 Abs. 3 FeV
Körperliche/geistige Mängelca. 5 %§ 11 Abs. 2 FeV
Sonstige Eignungszweifelca. 5 %§ 11 Abs. 3 FeV

Bei Alkohol wird die MPU insbesondere angeordnet, wenn der Betroffene mit 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurde, wiederholt unter Alkoholeinfluss gefahren ist oder eine Alkoholabhängigkeit vorliegt. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 3 C 10.22) kann die MPU auch bei wiederholten Fahrten unter Alkoholeinfluss mit Einzelwerten unter 1,6 Promille angeordnet werden.

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