MPU-Verjährung: Wann verfällt die MPU-Pflicht?
Nicht jeder muss die MPU absolvieren. Nach Ablauf bestimmter Fristen kann der Führerschein auch ohne MPU neu beantragt werden. Wir erklären die Verjährungsregeln.
Auf einen Blick
- Die 15-Jahres-Regel: 5 Jahre Sperrfrist + 10 Jahre Tilgung = 15 Jahre bis zur Verjährung.
- Nach Ablauf aller Fristen kann der Führerschein ohne MPU neu beantragt werden.
- Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, nicht mit dem Tag der Tat.
- Neuerteilung nach Verjährung erfordert erneute Theorie- und Praxisprüfung.
- Das MPU-Gutachten wird nur dem Betroffenen zugestellt – bei negativem Ergebnis kein Zwang zur Vorlage.
Inhaltsverzeichnis
Die 15-Jahres-Regel
Die sogenannte "15-Jahres-Regel" ist der wichtigste Zeitrahmen für die MPU-Verjährung. Sie setzt sich zusammen aus:
* 5 Jahre Sperrfrist ab dem Tag der Tat
* 10 Jahre Tilgungsfrist ab Rechtskraft des Urteils (§ 29 StVG)
* 1 Jahr Überliegefrist nach Ablauf der Tilgungsfrist
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Einträge aus dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und dem Verkehrszentralregister (VZR) gelöscht. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dann keine Grundlage mehr, eine MPU anzuordnen.
Berechnung der Fristen
Die Berechnung der Fristen ist komplex und hängt vom Einzelfall ab:
| Frist | Beginn | Dauer |
|---|---|---|
| Sperrfrist | Tag der Tat | 5 Jahre |
| Tilgungsfrist | Rechtskraft des Urteils | 10 Jahre |
| Überliegefrist | Ende der Tilgungsfrist | 1 Jahr |
Die Tilgungsfrist beginnt erst mit der Rechtskraft des Urteils, nicht mit dem Tag der Tat. Bei Strafbefehlen ist das der Tag, an dem der Strafbefehl rechtskräftig wird (in der Regel 2 Wochen nach Zustellung, wenn kein Einspruch eingelegt wird).
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