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MPU & Fahreignung

MPU wegen Drogen: Cannabis, Amphetamine und die neuen Grenzwerte

Die Cannabis-Legalisierung hat die Regeln für die Drogen-MPU grundlegend verändert. Seit August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Wir erklären die aktuelle Rechtslage.

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Auf einen Blick

  • Seit 22.08.2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum.
  • Für Fahranfänger gilt weiterhin Nulltoleranz bei Cannabis.
  • Mischkonsum von Cannabis und Alkohol ist komplett verboten.
  • Bei harten Drogen ist immer ein 12-monatiger Abstinenznachweis erforderlich.
  • Bei gelegentlichem Cannabis-Konsum kann Trennung von Konsum und Fahren ausreichen.

Wann wird eine Drogen-MPU angeordnet?

Eine MPU wegen Drogen wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung aufgrund von Drogenkonsum hat (§ 14 FeV). Die häufigsten Auslöser sind:

* Fahren unter Drogeneinfluss (Verstoß gegen § 24a StVG)

* Regelmäßiger Drogenkonsum (unabhängig vom Fahren)

* Besitz größerer Mengen illegaler Substanzen

* Mischkonsum von Drogen und Alkohol

Cannabis-Legalisierung und neue Grenzwerte

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Am 22. August 2024 trat der neue THC-Grenzwert in Kraft:

RegelungVor 22.08.2024Ab 22.08.2024
THC-Grenzwert1,0 ng/ml3,5 ng/ml
Bußgeld bei Überschreitung500 € + 1 Monat Fahrverbot500 € + 1 Monat Fahrverbot
Fahranfänger1,0 ng/ml0 ng/ml (Nulltoleranz)
Mischkonsum Cannabis + AlkoholNicht separat geregeltKomplett verboten

Die neue Regelung in § 13a FeV schafft einen eigenen Tatbestand für Cannabis im Straßenverkehr. Wichtig: Die Legalisierung bedeutet nicht, dass Cannabis und Autofahren vereinbar sind. Es gelten weiterhin strenge Regeln.

Wann droht trotz Legalisierung die MPU?

* Wiederholte Verstöße gegen den THC-Grenzwert

* Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

* Fahranfänger (Probezeit oder unter 21 Jahre) mit THC im Blut

* Fehlende Trennung von Konsum und Fahren

* Konsum harter Drogen (Amphetamine, Kokain, Heroin) – hier ändert sich nichts

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