Polizei nach Unfall: Wann Sie die Polizei rufen sollten
Ein Unfall ist schnell passiert. Doch wann ist es wirklich notwendig, die 110 zu wählen? Wir klären auf, wann Sie die Polizei rufen müssen, wann es ratsam ist und was Sie bei der polizeilichen Unfallaufnahme erwartet.
Auf einen Blick
- Bei Verletzten oder Toten besteht immer eine Pflicht, die Polizei zu rufen.
- Bei reinen Sachschäden ist die Polizei nicht immer zwingend erforderlich.
- Die Polizei sichert die Unfallstelle und nimmt den Unfallhergang auf.
- Ein Polizeieinsatz bei einem Unfall ist in der Regel kostenfrei.
- Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat (Fahrerflucht).
Inhaltsverzeichnis
Wann ist der Anruf bei der Polizei Pflicht?
In bestimmten Situationen sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Polizei nach einem Unfall zu informieren. Dies gilt insbesondere, wenn Personen verletzt oder gar getötet wurden. Zögern Sie hier keine Sekunde und wählen Sie den Notruf 110. Auch bei einem Verdacht auf eine Straftat, wie zum Beispiel Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenkonsum eines Beteiligten oder einem absichtlich herbeigeführten Unfall, ist die Polizei zwingend zu rufen. Ein weiterer Fall ist, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ein Wildtier angefahren haben. Hier müssen Sie die Polizei oder den zuständigen Jäger informieren.
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