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Prüfbericht der Versicherung anfechten – Ihr Recht auf faire Regulierung

Nach einem Verkehrsunfall beginnt für viele Geschädigte der eigentliche Ärger erst mit der Schadensregulierung. Sie reichen das Gutachten Ihres unabhängigen KFZ-Sachverständigen bei der gegnerischen Versicherung ein und erwarten eine zügige und faire Erstattung. Stattdessen erhalten Sie jedoch Post von der Versicherung – zusammen mit einem sogenannten Prüfbericht, der Ihr Gutachten systematisch zerpflückt und die Erstattungssumme empfindlich kürzt.

Geprüft von Fachexperten
|Gutachter · Anwälte · Werkstätten

Auf einen Blick

  • Prüfberichte von Versicherungen sind rechtlich nicht bindend.
  • Dienstleister wie carexpert und ControlExpert sind nicht unabhängig, sondern arbeiten für die Versicherungen.
  • Das Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, nicht beim Geschädigten.
  • Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.
  • Ein unabhängiges KFZ-Gutachten ist die beste Waffe gegen Kürzungen.

# Prüfbericht der Versicherung anfechten – Ihr Recht auf faire Regulierung

Nach einem Verkehrsunfall beginnt für viele Geschädigte der eigentliche Ärger erst mit der Schadensregulierung. Sie reichen das Gutachten Ihres unabhängigen KFZ-Gutachters bei der gegnerischen Versicherung ein und erwarten eine zügige und faire Erstattung. Stattdessen erhalten Sie jedoch Post von der Versicherung – zusammen mit einem sogenannten Prüfbericht, der Ihr Gutachten systematisch zerpflückt und die Erstattungssumme empfindlich kürzt. Dieses Vorgehen ist eine gängige Taktik der Versicherer, um ihre Ausgaben zu minimieren. Doch Sie müssen das nicht hinnehmen! Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie einen Prüfbericht der Versicherung anfechten und Ihr Recht auf eine faire Regulierung durchsetzen.

Was ist ein Prüfbericht?

Ein Prüfbericht ist ein Dokument, das von der Versicherung oder einem von ihr beauftragten Dienstleister erstellt wird, um ein von Ihnen eingereichtes Schadengutachten oder einen Kostenvoranschlag zu überprüfen. Das erklärte Ziel ist es, die im Gutachten kalkulierten Kosten auf ihre "Plausibilität" und "Erforderlichkeit" zu kontrollieren. In der Praxis bedeutet dies jedoch fast immer eine Kürzung der Schadenssumme. Die Ersteller dieser Berichte sind in der Regel keine neutralen Sachverständigen, sondern externe Dienstleister wie carexpert, ControlExpert oder SSH, die in einem direkten Auftragsverhältnis zu den Versicherungen stehen und deren wirtschaftliche Interessen vertreten.

carexpert, ControlExpert, SSH – Wer steckt dahinter?

Es ist von entscheidender Bedeutung zu verstehen, dass Dienstleister wie carexpert, ControlExpert und SSH NICHT unabhängig sind. Sie sind die verlängerten Arme der Versicherungsbranche und agieren als deren "Kürzungsgehilfen". Ihr Geschäftsmodell basiert darauf, für die Versicherungen Einsparungen zu erzielen. Diese Unternehmen erstellen ihre Prüfberichte oft rein digital und automatisiert, ohne das beschädigte Fahrzeug jemals physisch besichtigt zu haben. Die Argumente für die Kürzungen sind häufig pauschal und nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen. Es handelt sich um ein industrialisiertes System zur Leistungsabwehr, das einzig und allein dem Ziel dient, den Profit der Versicherungen zu maximieren – auf Ihre Kosten als Geschädigter.

Typische Kürzungen im Prüfbericht

Die Kürzungen in den Prüfberichten folgen einem wiederkehrenden Muster. Die Versicherer und ihre Dienstleister zielen auf bestimmte Positionen, um die Gesamtsumme zu drücken. Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Kürzungsposten und die typischen (fadenscheinigen) Begründungen.

KürzungspostenTypische Begründung der VersicherungWarum die Kürzung oft unberechtigt ist
Stundenverrechnungssätze"Die Werkstatt ist zu teuer, wir verweisen auf eine günstigere Referenzwerkstatt."Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt sind zu erstatten, insbesondere bei neueren oder scheckheftgepflegten Fahrzeugen.
UPE-Aufschläge"Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung der Ersatzteilhersteller sind nicht erstattungsfähig."Diese Aufschläge sind branchenüblich und dienen der Deckung von Lager- und Bestellkosten der Werkstatt. Der BGH hat sie mehrfach als erstattungsfähig anerkannt.
Verbringungskosten"Die Kosten für den Transport zur Lackiererei sind nicht angefallen oder wären vermeidbar gewesen."Wenn Ihre Werkstatt nicht über eine eigene Lackiererei verfügt, sind die Kosten für die Verbringung ein notwendiger Teil der Reparatur und somit zu erstatten.
Beilackierung"Eine Farbtonangleichung (Beilackierung) an angrenzenden Bauteilen ist technisch nicht erforderlich."Ein professioneller Lackierer entscheidet über die Notwendigkeit einer Beilackierung, um einen unsichtbaren Übergang zu gewährleisten. Dies ist Teil einer fachgerechten Reparatur.
Kleinteile/Fahrzeugreinigung"Pauschalen für Kleinteile oder die Reinigung nach der Reparatur werden nicht anerkannt."Auch diese Kosten gehören zu einer ordnungsgemäßen Instandsetzung und sind vom Schädiger zu tragen.

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