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Versicherung

Quotenvorrecht bei Kasko und Haftpflicht – Mehr Geld nach dem Unfall

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Autounfall, bei dem Sie eine Teilschuld tragen. Ihre Kaskoversicherung springt zwar für den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ein, allerdings oft mit Abzügen wie der Selbstbeteiligung und einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Hier kommt das Quotenvorrecht ins Spiel, ein mächtiges Instrument, das vielen Autofahrern unbekannt ist und Ihnen zu deutlich mehr Geld verhelfen kann.

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Auf einen Blick

  • Das Quotenvorrecht sichert Ihnen bei Teilschuld die volle Erstattung von Kosten wie Wertminderung und Gutachtergebühren.
  • Ihre Ansprüche auf inkongruente Schäden (z.B. Wertminderung) haben Vorrang vor dem Erstattungsanspruch Ihrer Kaskoversicherung.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 86 VVG, gestärkt durch mehrere BGH-Urteile.
  • Versicherungen nutzen oft die Unwissenheit der Geschädigten aus, um Kosten zu sparen.
  • Die Kombination aus Quotenvorrecht und einem unabhängigen KFZ-Gutachter maximiert Ihre Entschädigung.

# Quotenvorrecht bei Kasko und Haftpflicht – Mehr Geld nach dem Unfall

Was ist das Quotenvorrecht? (Einfache Erklärung mit Beispiel)

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Autounfall, bei dem Sie eine Teilschuld tragen. Ihre Kaskoversicherung springt zwar für den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug ein, allerdings oft mit Abzügen wie der Selbstbeteiligung und einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Gleichzeitig muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nur für einen Teil des Gesamtschadens aufkommen – entsprechend Ihrer Schuldquote. Hier kommt das Quotenvorrecht ins Spiel, ein mächtiges Instrument, das vielen Autofahrern unbekannt ist und Ihnen zu deutlich mehr Geld verhelfen kann.

Einfach gesagt: Das Quotenvorrecht sorgt dafür, dass Sie auf bestimmten Schadenspositionen nicht sitzen bleiben, nur weil Sie eine Teilschuld haben. Ihre eigene Kaskoversicherung, die ja bereits den Schaden an Ihrem Auto reguliert hat, muss sich das Geld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurückholen. Ihr Anspruch auf die restlichen, noch nicht abgedeckten Kosten hat dabei aber Vorrang! So können Sie beispielsweise die volle Wertminderung oder die kompletten Kosten für einen KFZ-Gutachter von der Gegenseite erstattet bekommen, obwohl Sie eine Mitschuld am Unfall tragen.

Beispiel: Sie haben einen Unfall mit einer Schuldquote von 50 %. Der Schaden an Ihrem Auto beträgt 10.000 €. Ihre Kaskoversicherung zahlt, zieht aber 500 € Selbstbeteiligung ab. Die Wertminderung beträgt 1.000 €. Ohne Quotenvorrecht würde die gegnerische Versicherung nur 50 % der Wertminderung (500 €) zahlen. Dank des Quotenvorrechts können Sie die vollen 1.000 € Wertminderung von der Gegenseite fordern!

Kongruente vs. nicht kongruente Schäden (Tabelle)

Der Schlüssel zum Verständnis des Quotenvorrechts liegt in der Unterscheidung zwischen kongruenten und inkongruenten Schadenspositionen. Kongruente Schäden sind solche, die sowohl von Ihrer Kaskoversicherung als auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. In der Regel ist das der reine Blechschaden am Fahrzeug. Inkonkruente Schäden hingegen werden typischerweise nur von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Genau bei diesen Positionen greift Ihr Quotenvorrecht.

SchadenspositionQuotenbevorrechtigt (Inkongruent)?Erklärung
Reparaturkosten (Blechschaden)Nein (kongruent)Wird von Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt.
WertminderungJa (inkongruent)Ihre Kaskoversicherung zahlt keine Wertminderung.
SachverständigenkostenJa (inkongruent)Die Kosten für das Schadengutachten sind nicht Teil der Kaskoleistung.
MietwagenkostenJa (inkongruent)Ihre Kaskoversicherung deckt in der Regel keine Mietwagenkosten.
NutzungsausfallentschädigungJa (inkongruent)Dies ist ein klassischer Haftpflichtschaden.
Selbstbeteiligung KaskoJa (inkongruent)Ihre Selbstbeteiligung können Sie von der Gegenseite zurückfordern.
AbschleppkostenJa (inkongruent)Werden oft nicht vollständig von der Kasko übernommen.
An- und AbmeldekostenJa (inkongruent)Reine Haftpflichtposition.
UnkostenpauschaleJa (inkongruent)Eine Pauschale für Ihren Aufwand, die nur die Haftpflicht zahlt.

Die Eselsbrücke: "Alles was das Blech berührt hat"

Um sich die Unterscheidung leichter zu merken, gibt es eine einfache Eselsbrücke: Alles, was nicht direkt den Blechschaden betrifft, ist in der Regel quotenbevorrechtigt. Denken Sie an die Wertminderung, die Kosten für den Gutachter, den Mietwagen oder Ihre Selbstbeteiligung. Diese Positionen sind "Zusatzkosten", die durch den Unfall entstanden sind, aber nicht direkt die Reparatur des Blechs betreffen. Und genau hier haben Sie das Vorrecht, Ihr Geld vollständig von der gegnerischen Versicherung zurückzuholen.

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