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Versicherung

Rechtsschutzversicherung Verkehr: Lohnt sich das?

Ein Unfall ist schnell passiert, ein Bußgeldbescheid flattert ins Haus – und schon steht man vor einem teuren Rechtsstreit. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verspricht Schutz. Doch wann ist sie wirklich sinnvoll?

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Auf einen Blick

  • Schützt vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten im Verkehrsrecht.
  • Gute Tarife sind bereits für 60-100 Euro jährlich erhältlich.
  • Deckt in der Regel Schadenersatz-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ab.
  • Eine Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro ist empfehlenswert.
  • Bei Unfällen entfällt oft die übliche Wartezeit von drei Monaten.

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine spezialisierte Form der Rechtsschutzversicherung, die Sie bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Straßenverkehr absichert. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige – bis zur vereinbarten Deckungssumme. Das gibt Ihnen die finanzielle Sicherheit, Ihr Recht durchzusetzen, ohne ein hohes Kostenrisiko einzugehen.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Der Leistungsumfang kann je nach Tarif variieren, aber typischerweise sind folgende Bereiche abgedeckt:

* Schadenersatzrecht: Sie hatten einen Unfall und die gegnerische Versicherung will nicht zahlen? Die Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfallentschädigung durchzusetzen.

* Ordnungswidrigkeiten: Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen? Die Versicherung unterstützt Sie im Bußgeldverfahren.

* Strafrecht: Bei Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall oder Fahrerflucht steht Ihnen die Versicherung zur Seite.

* Vertrags- und Sachenrecht: Ärger nach dem Autokauf? Probleme mit der Werkstattrechnung? Auch hier kann der Verkehrsrechtsschutz greifen.

* Verwaltungsrecht: Streitigkeiten mit der Führerscheinstelle, zum Beispiel wegen einer drohenden MPU, sind oft ebenfalls abgedeckt.

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