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Schadensregulierung

Restwert beim Auto: Definition, Ermittlung und rechtliche Bedeutung

Der Restwert bezeichnet den Wert, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im nicht reparierten Zustand noch hat. Er ist ein zentraler Faktor bei der Schadensregulierung, insbesondere wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, und bestimmt maßgeblich die Höhe der Entschädigungsleistung durch die Versicherung.

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Auf einen Blick

  • Der Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs.
  • Ein Sachverständiger ermittelt den Restwert auf dem regionalen Markt.
  • Der Geschädigte ist nicht verpflichtet
  • an den von der Versicherung genannten Käufer zu verkaufen.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Restwert entscheidend für die Abrechnung.
  • Die 'Drei-Angebote-Regel' dient der korrekten Restwertermittlung.

Was ist der Restwert?

Der Restwert ist ein Begriff aus dem deutschen Schadensrecht und bezeichnet den Veräußerungswert eines Fahrzeugs im beschädigten Zustand nach einem Unfall. Anders ausgedrückt: Es ist der Betrag, den ein Käufer bereit ist, für das nicht reparierte Unfallfahrzeug zu zahlen. Dieser Wert ist von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Entschädigungsleistung, die der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erhält. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der den Grundsatz der Naturalrestitution mit der Möglichkeit der fiktiven Abrechnung verbindet.

Die Ermittlung des Restwerts ist insbesondere dann relevant, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Das bedeutet, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In diesem Fall bildet die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert die Basis für die Entschädigungszahlung.

Wie wird der Restwert ermittelt?

Die Ermittlung des Restwerts ist Aufgabe eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Der Gutachter hat die Pflicht, den Wert auf dem für den Geschädigten zugänglichen, allgemeinen regionalen Markt zu ermitteln. Er darf sich also nicht auf spezielle, nur für bestimmte Händler zugängliche Online-Börsen beschränken.

Die Drei-Angebote-Regel

Um einen marktgerechten und nachvollziehbaren Restwert zu ermitteln, hat sich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die sogenannte Drei-Angebote-Regel etabliert. Der Sachverständige ist angehalten, mindestens drei konkrete Angebote von regionalen Aufkäufern für das Unfallfahrzeug einzuholen und diese in seinem Gutachten zu dokumentieren. Dies stellt sicher, dass der ermittelte Restwert nicht willkürlich, sondern auf Basis realer Marktgegebenheiten festgesetzt wird. Der Geschädigte muss sich auf die Korrektheit des Gutachtens verlassen können.

FaktorBeschreibung
MarktMaßgeblich ist der regionale, allgemein zugängliche Markt.
AngeboteDer Gutachter muss in der Regel drei konkrete Kaufangebote einholen.
DokumentationDie Angebote müssen im Gutachten transparent aufgeführt werden.

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