Unfallreparatur: Ablauf von der Begutachtung bis zur Fertigstellung
Ein unverschuldeter Unfall ist ärgerlich genug. Damit die Reparatur Ihres Fahrzeugs reibungslos verläuft, zeigen wir Ihnen den kompletten Ablauf – Schritt für Schritt.
Auf einen Blick
- Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter ab ca. 750 € Schaden.
- Beauftragen Sie die Werkstatt erst nach schriftlicher Reparaturfreigabe der Versicherung.
- Als Geschädigter dürfen Sie die Werkstatt frei wählen.
- Für die Reparaturdauer steht Ihnen ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu.
- Prüfen Sie das reparierte Fahrzeug vor der Abnahme sorgfältig.
Inhaltsverzeichnis
1. Schadensaufnahme und Gutachten: Die Basis für alles
Direkt nach dem Unfall steht die saubere Dokumentation an erster Stelle. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden. Melden Sie den Schaden umgehend der gegnerischen Versicherung. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro (Bagatellschaden) haben Sie das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständiger. Dieser erstellt ein detailliertes Gutachten, das die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert beziffert. Das Gutachten ist die Grundlage für die gesamte Abwicklung.
2. Die Reparaturfreigabe: Grünes Licht von der Versicherung
Reichen Sie das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Diese prüft die Unterlagen und erteilt die sogenannte Reparaturfreigabe. Das ist die formelle Zusage, dass sie die im Gutachten kalkulierten Kosten übernimmt. Wichtig: Beauftragen Sie die Werkstatt erst nachdem Sie diese Freigabe schriftlich erhalten haben. Ansonsten riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. In der Regel dauert die Prüfung und Freigabe durch die Versicherung 2-3 Werktage.
Freie Werkstattwahl ist Ihr Recht. Lassen Sie dort reparieren, wo Sie vertrauen – nicht wo die Versicherung will.
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