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Praxis & Versicherungstaktiken

Versicherung verweigert Nachregulierung: Taktiken erkennen und dagegen vorgehen

Die Versicherung hat gezahlt – aber zu wenig. Oder sie verweigert eine berechtigte Nachforderung komplett. Das ist kein Einzelfall, sondern eine weit verbreitete Praxis. Dieser Ratgeber zeigt, welche Taktiken Versicherungen einsetzen und wie Sie sich dagegen wehren.

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Auf einen Blick

  • Versicherungen setzen systematisch auf Verzögerung, Kürzung und Bindungsargumente.
  • Der BGH hat die Dispositionsfreiheit des Geschädigten in zahlreichen Urteilen bestätigt.
  • Der Geschädigte darf sein Fahrzeug sofort zum Gutachten-Restwert verkaufen (BGH VI ZR 673/15).
  • Bei Verweigerung: Frist setzen, Anwalt einschalten, Verzugsschaden geltend machen.
  • Die Anwaltskosten sind Teil des erstattungsfähigen Schadens.

Warum verweigern Versicherungen die Nachregulierung?

Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Jeder Euro, den sie nicht auszahlen, verbessert ihr Ergebnis. Deshalb setzen viele Versicherer auf systematische Strategien, um Schadenssummen zu drücken. Das ist keine Verschwörungstheorie – es ist betriebswirtschaftliche Realität.

Die häufigsten Taktiken im Überblick:

TaktikWie sie funktioniertIhr Gegenmittel
VerzögerungWochen- oder monatelanges Hinauszögern der RegulierungSchriftliche Fristsetzung, dann Verzugsschaden geltend machen
PauschalkürzungenWillkürliche Kürzung einzelner SchadenspositionenGutachten als Grundlage, anwaltliche Durchsetzung
Eigene GutachterBeauftragung versicherungsnaher Sachverständiger mit niedrigeren WertenAuf Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter bestehen
Restwert-ManipulationVerweis auf überhöhte Restwertangebote aus Internet-BörsenBGH-Urteil VI ZR 673/15: regionaler Markt ist maßgeblich
BindungsargumentBehauptung, Sie seien an die erste Abrechnungsart gebundenBGH-Urteil VI ZR 249/05: Wechsel ist zulässig

Fallbericht: Versicherung verweigert 7.000 Euro Nachzahlung

Ein konkreter Fall aus einem Sachverständigenbüro zeigt, wie Versicherungen vorgehen:

Nach einem unverschuldeten Unfall erstellt ein unabhängiger Sachverständiger ein Gutachten. Der Rechtsanwalt des Geschädigten macht zunächst die Netto-Reparaturkosten geltend – die Versicherung reguliert. Wenige Tage später entscheidet sich der Geschädigte, das Fahrzeug zu verkaufen. Der Wiederbeschaffungsaufwand wäre die wirtschaftlichere Abrechnungsart gewesen – die Differenz beträgt rund 7.000 Euro.

Der Anwalt fordert die Nachregulierung auf Totalschadenbasis. Die Versicherung lehnt ab mit der Begründung: "Der Geschädigte hat sich bereits für die fiktive Abrechnung entschieden. Ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich."

Diese Argumentation widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH.

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