Werkstatt nach Unfall: Freie Wahl und Kostenübernahme
Nach einem Unfall die richtige Werkstatt zu finden, ist entscheidend. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und wie Sie die beste Wahl für Ihr Auto treffen.
Auf einen Blick
- Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl.
- Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Partnerwerkstatt vorschreiben.
- Bei Kaskoschäden mit Werkstattbindung müssen Sie eine Partnerwerkstatt aufsuchen.
- Achten Sie auf Zertifizierungen und Kundenbewertungen bei der Werkstattwahl.
- Vergleichen Sie immer mehrere Kostenvoranschläge.
Inhaltsverzeichnis
Freie Werkstattwahl: Ihr gutes Recht nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich das Recht, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs frei zu wählen. Dieses Recht ist im deutschen Schadensersatzrecht verankert und soll sicherstellen, dass Sie die Kontrolle über die Wiederherstellung Ihres Eigentums behalten. Lassen Sie sich also nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen, eine bestimmte Werkstatt aufzusuchen.
Freie Werkstattwahl ist Ihr Recht. Lassen Sie dort reparieren, wo Sie vertrauen – nicht wo die Versicherung will.
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