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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

130%-Regel

Definition

Die 130%-Regel besagt, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug auch dann reparieren lassen darf, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen.

Erklärung

Diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Regel schützt das Integritätsinteresse des Geschädigten – also sein berechtigtes Interesse, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt wird und der Geschädigte das Fahrzeug anschließend mindestens 6 Monate weiter nutzt. Die Versicherung muss dann die vollen Reparaturkosten tragen, auch wenn diese über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie mit Ihrem Gutachter, ob die 130%-Regel in Ihrem Fall anwendbar ist. Lassen Sie die Reparatur fachgerecht und vollständig durchführen – Teilreparaturen reichen nicht. Planen Sie, das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter zu nutzen. Dokumentieren Sie die Weiternutzung.

Schlagwörter

begriff-totalschadenbegriff-wiederbeschaffungswertbegriff-integritaetszuschlagbegriff-opfergrenzebegriff-6-monats-weiternutzungbegriff-faelligkeitsvoraussetzung

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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