130%-Regel
Definition
Die 130%-Regel besagt, dass ein Geschädigter sein Fahrzeug auch dann reparieren lassen darf, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen.
Erklärung
Diese vom Bundesgerichtshof entwickelte Regel schützt das Integritätsinteresse des Geschädigten – also sein berechtigtes Interesse, sein vertrautes Fahrzeug zu behalten. Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt wird und der Geschädigte das Fahrzeug anschließend mindestens 6 Monate weiter nutzt. Die Versicherung muss dann die vollen Reparaturkosten tragen, auch wenn diese über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
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Handlungsempfehlung
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