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SchadensregulierungBegriffserklärung

6-Monats-Weiternutzung

Definition

Die 6-Monats-Weiternutzung bezeichnet die vom BGH geforderte Mindestnutzungsdauer eines Unfallfahrzeugs nach dem Schadensereignis, um das Integritätsinteresse des Geschädigten nachzuweisen.

Erklärung

Die sechsmonatige Weiternutzung ist ein zentrales Kriterium der BGH-Rechtsprechung zur 130%-Regel und zur fiktiven Abrechnung. Nutzt der Geschädigte das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter, gilt dies als Nachweis seines Integritätsinteresses. Bei der fiktiven Abrechnung bedeutet die Weiternutzung, dass der Geschädigte die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug verlangen kann (BGH VI ZR 192/05). Verkauft er das Fahrzeug vor Ablauf der 6 Monate, erhält er nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert, BGH VI ZR 220/07). Bei der 130%-Regel ist die Weiternutzung Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert. Die Frist beginnt mit dem Unfallereignis, nicht mit der Reparatur (BGH VI ZR 237/07).

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Handlungsempfehlung

Planen Sie die 6-Monats-Frist von Anfang an ein. Dokumentieren Sie die Weiternutzung (z.B. durch TÜV-Berichte, Werkstattrechnungen, Tankbelege). Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht vor Ablauf der Frist – sonst riskieren Sie erhebliche finanzielle Nachteile.

Schlagwörter

begriff-integritaetsinteressebegriff-faelligkeitsvoraussetzungbegriff-wiederbeschaffungsaufwandbegriff-dispositionsfreiheit

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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