6-Monats-Weiternutzung
Definition
Die 6-Monats-Weiternutzung bezeichnet die vom BGH geforderte Mindestnutzungsdauer eines Unfallfahrzeugs nach dem Schadensereignis, um das Integritätsinteresse des Geschädigten nachzuweisen.
Erklärung
Die sechsmonatige Weiternutzung ist ein zentrales Kriterium der BGH-Rechtsprechung zur 130%-Regel und zur fiktiven Abrechnung. Nutzt der Geschädigte das Fahrzeug mindestens 6 Monate nach dem Unfall weiter, gilt dies als Nachweis seines Integritätsinteresses. Bei der fiktiven Abrechnung bedeutet die Weiternutzung, dass der Geschädigte die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ohne Restwertabzug verlangen kann (BGH VI ZR 192/05). Verkauft er das Fahrzeug vor Ablauf der 6 Monate, erhält er nur den Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert, BGH VI ZR 220/07). Bei der 130%-Regel ist die Weiternutzung Voraussetzung für die Erstattung der Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert. Die Frist beginnt mit dem Unfallereignis, nicht mit der Reparatur (BGH VI ZR 237/07).
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Handlungsempfehlung
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