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RechtBegriffserklärung

Abfindungserklärung

Definition

Eine Abfindungserklärung ist eine Vereinbarung, mit der der Geschädigte gegen Zahlung eines bestimmten Betrags auf alle weiteren Ansprüche aus dem Unfall verzichtet.

Erklärung

Versicherungen bieten häufig Abfindungsvergleiche an, um den Fall schnell und günstig abzuschließen. Das Problem: Mit der Unterschrift verzichten Sie auf alle zukünftigen Ansprüche – auch auf solche, die Ihnen zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht bekannt sind. Dies betrifft besonders Spätfolgen bei Personenschäden (z.B. chronische Schmerzen, die erst Monate später auftreten) und versteckte Fahrzeugschäden, die erst bei der Reparatur entdeckt werden. Eine einmal unterschriebene Abfindungserklärung kann nur in Ausnahmefällen angefochten werden.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Unterschreiben Sie niemals eine Abfindungserklärung ohne vorherige Prüfung durch einen Fachanwalt. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei Personenschäden warten Sie mindestens ab, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Fordern Sie stattdessen eine Teilzahlung auf die unstreitigen Positionen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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