Abrechnungswechsel
Definition
Ein Abrechnungswechsel bezeichnet den nachträglichen Wechsel der Schadensabrechnungsart – zum Beispiel von der fiktiven Abrechnung auf Netto-Reparaturkostenbasis zur Totalschadenabrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands.
Erklärung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.10.2006 (VI ZR 249/05) klargestellt, dass der Geschädigte nicht an eine einmal gewählte Abrechnungsart gebunden ist. Der Wechsel ist grundsätzlich in beide Richtungen möglich: von fiktiv zu konkret und umgekehrt. Entscheidend ist, dass keine unzulässige Vermischung der Abrechnungsarten stattfindet (BGH VI ZR 7/21). Ein Wechsel ist sogar nach einem rechtskräftigen Urteil über die erste Abrechnungsart noch möglich (LG Hamburg 331 S 65/17). In der Praxis kommt der Abrechnungswechsel häufig vor, wenn sich nach Erhalt des Gutachtens herausstellt, dass eine andere Abrechnungsart wirtschaftlich günstiger wäre.
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