Abschleppdienst
Definition
Ein Abschleppdienst ist ein Unternehmen, das auf den professionellen Transport von nicht mehr fahrbereiten oder verkehrsbehindernden Fahrzeugen spezialisiert ist.
Erklärung
Ein Abschleppdienst wird gerufen, wenn ein Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Kosten für das Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt sind nach einem unverschuldeten Unfall ein erstattungsfähiger Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es ist wichtig, die Notwendigkeit des Abschleppens im Schadengutachten zu dokumentieren. Die freie Wahl des Abschleppdienstes ist Teil des Selbstbestimmungsrechts des Geschädigten.
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