Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Abschleppkosten

Definition

Abschleppkosten sind die Kosten für das Bergen und Transportieren eines nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs von der Unfallstelle zur Werkstatt.

Erklärung

Bei einem unverschuldeten Unfall sind Abschleppkosten als notwendige Kosten der Schadensbeseitigung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die Kosten richten sich nach der Entfernung, dem Fahrzeuggewicht und dem Zeitpunkt (Nacht-/Feiertagszuschläge). Wichtig: Das Fahrzeug sollte zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt abgeschleppt werden. Wird eine weiter entfernte Werkstatt gewählt, kann die Versicherung die Mehrkosten ablehnen.

Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.

Handlungsempfehlung

Lassen Sie das Fahrzeug zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zu Ihrem Gutachter abschleppen. Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Ihr nächster Schritt

Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen