Abschleppkosten
Definition
Abschleppkosten sind die Kosten für das Bergen und Transportieren eines nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs von der Unfallstelle zur Werkstatt.
Erklärung
Bei einem unverschuldeten Unfall sind Abschleppkosten als notwendige Kosten der Schadensbeseitigung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die Kosten richten sich nach der Entfernung, dem Fahrzeuggewicht und dem Zeitpunkt (Nacht-/Feiertagszuschläge). Wichtig: Das Fahrzeug sollte zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt abgeschleppt werden. Wird eine weiter entfernte Werkstatt gewählt, kann die Versicherung die Mehrkosten ablehnen.
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Handlungsempfehlung
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