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SchadensregulierungBegriffserklärung

Abzug Neu für Alt

Definition

Der Abzug 'Neu für Alt' ist ein schadensersatzrechtliches Prinzip, das eine Kürzung der Entschädigung vorsieht, wenn der Geschädigte durch die Reparatur besser gestellt wird als vor dem Unfall.

Erklärung

Das Prinzip "Neu für Alt" basiert auf dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot (§ 249 BGB): Der Geschädigte soll durch die Schadensregulierung nicht besser gestellt werden als vor dem Unfall. Wenn durch die Reparatur ein verschlissenes Teil durch ein fabrikneues ersetzt wird, könnte der Geschädigte einen Vermögensvorteil erlangen.

Wichtig: Die Darlegungs- und Beweislast für den Abzug liegt vollständig beim Schädiger (also der gegnerischen Versicherung), nicht beim Geschädigten.

Voraussetzungen für einen zulässigen Abzug:

1. Messbare Vermögensvermehrung beim Geschädigten

2. Wirtschaftlich günstige Auswirkung

3. Ersparte Aufwendungen, die später hätten getätigt werden müssen

Kein Abzug bei: Karosserieteilen (Motorhaube, Kotflügel, Türen), Getriebe, Klimaanlage, Scheinwerfer – diese Teile erreichen die Fahrzeuglebensdauer und müssen nicht turnusmäßig ersetzt werden (OLG Frankfurt 1 U 166/13).

Abzug zulässig bei: Stark abgefahrenen Reifen (OLG Köln 22 U 134/17), unrepariertem Altschaden im beschädigten Bereich (LG Saarbrücken 13 S 115/24), Neulackierung bei unrepariertem Lackschaden (LG Lübeck 10 O 38/23).

Der BGH hat in VI ZR 9/17 klargestellt, dass der bloße Einbau eines Neuteils noch keine Wertsteigerung begründet, wenn das Altteil noch funktionsfähig war.

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Handlungsempfehlung

Akzeptieren Sie keine pauschalen Abzüge der Versicherung. Fordern Sie eine konkrete Begründung: Welches Teil war verschlissen? Wie hoch ist die messbare Wertsteigerung? Die Beweislast liegt bei der Versicherung, nicht bei Ihnen. Lassen Sie strittige Abzüge von Ihrem KFZ-Gutachter prüfen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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