Abzug Neu für Alt
Definition
Der Abzug 'Neu für Alt' ist ein schadensersatzrechtliches Prinzip, das eine Kürzung der Entschädigung vorsieht, wenn der Geschädigte durch die Reparatur besser gestellt wird als vor dem Unfall.
Erklärung
Das Prinzip "Neu für Alt" basiert auf dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot (§ 249 BGB): Der Geschädigte soll durch die Schadensregulierung nicht besser gestellt werden als vor dem Unfall. Wenn durch die Reparatur ein verschlissenes Teil durch ein fabrikneues ersetzt wird, könnte der Geschädigte einen Vermögensvorteil erlangen.
Wichtig: Die Darlegungs- und Beweislast für den Abzug liegt vollständig beim Schädiger (also der gegnerischen Versicherung), nicht beim Geschädigten.
Voraussetzungen für einen zulässigen Abzug:
1. Messbare Vermögensvermehrung beim Geschädigten
2. Wirtschaftlich günstige Auswirkung
3. Ersparte Aufwendungen, die später hätten getätigt werden müssen
Kein Abzug bei: Karosserieteilen (Motorhaube, Kotflügel, Türen), Getriebe, Klimaanlage, Scheinwerfer – diese Teile erreichen die Fahrzeuglebensdauer und müssen nicht turnusmäßig ersetzt werden (OLG Frankfurt 1 U 166/13).
Abzug zulässig bei: Stark abgefahrenen Reifen (OLG Köln 22 U 134/17), unrepariertem Altschaden im beschädigten Bereich (LG Saarbrücken 13 S 115/24), Neulackierung bei unrepariertem Lackschaden (LG Lübeck 10 O 38/23).
Der BGH hat in VI ZR 9/17 klargestellt, dass der bloße Einbau eines Neuteils noch keine Wertsteigerung begründet, wenn das Altteil noch funktionsfähig war.
Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.
Handlungsempfehlung
Ausführliche Fachartikel zum Thema
Abzug Neu für Alt: Wann darf die Versicherung kürzen?
Der Abzug 'Neu für Alt' ist ein schadensersatzrechtliches Prinzip, das verhindern soll, dass der Geschädigte durch die R...
SchadensregulierungVorschäden und Altschäden: Ein Leitfaden für Fahrzeughalter
Bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall spielen Vorschäden und Altschäden eine entscheidende Rolle. Für Fa...
SchadensregulierungSchadensüberlappung: Wenn Neuschaden auf Altschaden trifft
Eine Schadensüberlappung liegt vor, wenn ein neuer Unfallschaden denselben Fahrzeugbereich betrifft, der bereits durch e...
SchadensregulierungVerwandte Begriffe
8Altschaden
Ein Altschaden ist ein am Fahrzeug noch vorhandener, nicht reparierter Schaden aus einem früheren Er…
SchadensregulierungVorschaden
Ein Vorschaden ist ein bereits vor dem aktuellen Unfall vorhandener, reparierter oder unreparierter …
SchadensregulierungAltschaden
Ein Altschaden bezeichnet einen unreparierten Schaden an einem Fahrzeug, der bereits vor dem aktuell…
SchadensregulierungSchadensüberlappung
Eine Schadensüberlappung liegt vor, wenn ein neuer Unfallschaden denselben Fahrzeugbereich betrifft,…
SchadensregulierungWiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges…
SchadensregulierungSchadenskompatibilität
Die Schadenskompatibilität beschreibt die Übereinstimmung zwischen dem geschilderten Unfallhergang u…
SchadensregulierungDarlegungslast
Die Darlegungslast bezeichnet die prozessuale Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch relevante…
RechtMindestschadensschätzung
Die Mindestschadensschätzung ist eine gerichtliche Schadensermittlung nach § 287 ZPO, bei der das Ge…
RechtSchlagwörter
Ihr nächster Schritt
Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.
Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.