Alleinhaftung
Definition
Alleinhaftung bedeutet, dass ein Unfallbeteiligter die volle Verantwortung für den Unfall und alle daraus resultierenden Schäden trägt.
Erklärung
Bei Alleinhaftung muss die Haftpflichtversicherung des Alleinschuldigen 100% aller Schäden des Geschädigten ersetzen. Eine Alleinhaftung liegt vor, wenn nur ein Beteiligter einen Verkehrsverstoß begangen hat und die Betriebsgefahr des Geschädigtenfahrzeugs vollständig zurücktritt. Typische Fälle sind: Auffahrunfälle (Anscheinsbeweis), Rotlichtverstöße, Vorfahrtsverletzungen bei eindeutiger Verkehrslage. Bei geteilter Haftung wird eine Haftungsquote gebildet (z.B. 70/30).
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