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RechtBegriffserklärung

Alleinhaftung

Definition

Alleinhaftung bedeutet, dass ein Unfallbeteiligter die volle Verantwortung für den Unfall und alle daraus resultierenden Schäden trägt.

Erklärung

Bei Alleinhaftung muss die Haftpflichtversicherung des Alleinschuldigen 100% aller Schäden des Geschädigten ersetzen. Eine Alleinhaftung liegt vor, wenn nur ein Beteiligter einen Verkehrsverstoß begangen hat und die Betriebsgefahr des Geschädigtenfahrzeugs vollständig zurücktritt. Typische Fälle sind: Auffahrunfälle (Anscheinsbeweis), Rotlichtverstöße, Vorfahrtsverletzungen bei eindeutiger Verkehrslage. Bei geteilter Haftung wird eine Haftungsquote gebildet (z.B. 70/30).

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Bei eindeutiger Alleinhaftung des Gegners können Sie alle Schadensersatzansprüche zu 100% geltend machen. Lassen Sie sich nicht auf eine Teilschuld ein, wenn Sie keine Verkehrsregel verletzt haben. Ein Fachanwalt kann die Alleinhaftung des Gegners durchsetzen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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