Allgemeine Kostenpauschale
Definition
Die allgemeine Kostenpauschale ist ein pauschaler Betrag für unfallbedingte Nebenkosten wie Telefon, Porto, Fahrtkosten und Zeitaufwand.
Erklärung
Nach einem Unfall entstehen dem Geschädigten diverse Nebenkosten: Telefonate mit Versicherung, Gutachter und Werkstatt, Portokosten für Schriftverkehr, Fahrtkosten zu Terminen und allgemeiner Zeitaufwand. Diese Kosten müssen nicht einzeln nachgewiesen werden – stattdessen wird eine Pauschale angesetzt. Die Höhe liegt nach aktueller Rechtsprechung bei 25 € bis 30 €, manche Gerichte sprechen auch bis zu 50 € zu. Die Kostenpauschale ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch.
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Handlungsempfehlung
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