Altfahrzeugregelung
Definition
Die Altfahrzeugregelung beschreibt die Unterscheidung in der Rechtsprechung zwischen Fahrzeugen unter und über drei Jahren bei der Frage, ob ein Werkstattverweis auf eine freie Werkstatt zulässig ist.
Erklärung
Nach der BGH-Rechtsprechung (VW-Urteil VI ZR 53/09) gilt: Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren (sog. Neuwagen-Privileg) ist ein Werkstattverweis auf eine freie Werkstatt grundsätzlich unzumutbar – der Geschädigte hat automatisch Anspruch auf Markenwerkstatt-Stundenverrechnungssätze. Bei Fahrzeugen über 3 Jahren kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen – es sei denn, das Fahrzeug wurde durchgängig scheckheftgepflegt oder es liegen andere Gründe für die Unzumutbarkeit vor (z.B. Garantieverlust). Die 3-Jahres-Grenze ist keine starre Regel, sondern ein Richtwert der Rechtsprechung.
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