Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Altfahrzeugregelung

Definition

Die Altfahrzeugregelung beschreibt die Unterscheidung in der Rechtsprechung zwischen Fahrzeugen unter und über drei Jahren bei der Frage, ob ein Werkstattverweis auf eine freie Werkstatt zulässig ist.

Erklärung

Nach der BGH-Rechtsprechung (VW-Urteil VI ZR 53/09) gilt: Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren (sog. Neuwagen-Privileg) ist ein Werkstattverweis auf eine freie Werkstatt grundsätzlich unzumutbar – der Geschädigte hat automatisch Anspruch auf Markenwerkstatt-Stundenverrechnungssätze. Bei Fahrzeugen über 3 Jahren kann die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen – es sei denn, das Fahrzeug wurde durchgängig scheckheftgepflegt oder es liegen andere Gründe für die Unzumutbarkeit vor (z.B. Garantieverlust). Die 3-Jahres-Grenze ist keine starre Regel, sondern ein Richtwert der Rechtsprechung.

Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.

Handlungsempfehlung

Bei Fahrzeugen unter 3 Jahren akzeptieren Sie keinen Werkstattverweis – Sie haben automatisch Anspruch auf Markenwerkstatt-Sätze. Bei älteren Fahrzeugen prüfen Sie, ob Scheckheftpflege oder andere Gründe den Verweis unzumutbar machen.

Schlagwörter

begriff-scheckheftpflegebegriff-werkstattverweis-detailbegriff-referenzwerkstatt

Ihr nächster Schritt

Ohne Gutachten kürzt die Versicherung Ihre Auszahlung. Unabhängiger Gutachter – bei unverschuldetem Unfall kostenlos.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen