Altschaden
Definition
Ein Altschaden bezeichnet einen unreparierten Schaden an einem Fahrzeug, der bereits vor dem aktuellen Unfallereignis vorhanden war.
Erklärung
Ein Altschaden ist ein Vorschaden, der nicht oder nicht vollständig repariert wurde. Bei der Begutachtung eines neuen Schadens muss der Gutachter den Altschaden klar vom neuen Schaden abgrenzen. Dies ist entscheidend, da die Versicherung nur für den neu entstandenen Schaden aufkommt. Die Existenz eines Altschadens kann die Kalkulation der Reparaturkosten und die Ermittlung der Wertminderung komplexer machen.
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Handlungsempfehlung
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