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SchadensregulierungBegriffserklärung

Altschaden

Definition

Ein Altschaden bezeichnet einen unreparierten Schaden an einem Fahrzeug, der bereits vor dem aktuellen Unfallereignis vorhanden war.

Erklärung

Ein Altschaden ist ein Vorschaden, der nicht oder nicht vollständig repariert wurde. Bei der Begutachtung eines neuen Schadens muss der Gutachter den Altschaden klar vom neuen Schaden abgrenzen. Dies ist entscheidend, da die Versicherung nur für den neu entstandenen Schaden aufkommt. Die Existenz eines Altschadens kann die Kalkulation der Reparaturkosten und die Ermittlung der Wertminderung komplexer machen.

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Handlungsempfehlung

Dokumentieren Sie Vorschäden an Ihrem Fahrzeug sorgfältig, am besten mit Fotos und Rechnungen. Informieren Sie den Gutachter proaktiv über alle bekannten Altschäden, um eine korrekte und zügige Schadensregulierung zu gewährleisten.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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