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UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Anspruchsteller

Definition

Der Anspruchsteller ist die Person, die nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung geltend macht.

Erklärung

Als Anspruchsteller haben Sie das Recht auf vollständigen Schadensersatz: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Anwaltskosten und ggf. Schmerzensgeld. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen (Direktanspruch nach § 115 VVG). Wichtig: Der Anspruchsteller muss nicht der Fahrzeughalter sein – auch der Fahrer, Eigentümer oder ein Leasinggeber kann Ansprüche stellen. Die Beweislast für den Schaden liegt beim Anspruchsteller – daher ist ein Gutachten so wichtig.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Dokumentieren Sie den Schaden umfassend und beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter. Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich bei der gegnerischen Versicherung geltend. Setzen Sie eine Frist von 2-4 Wochen. Bei Ablehnung schalten Sie einen Fachanwalt ein.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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