Aufklärungsobliegenheit
Definition
Die Aufklärungsobliegenheit ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle für die Schadensregulierung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.
Erklärung
Nach § 28 VVG muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über alle Umstände des Schadensfalls informieren. Bei einer vorsätzlichen Verletzung dieser Pflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung kürzen. Besonders relevant ist die Aufklärungsobliegenheit bei Fahrerflucht: Wer sich vom Unfallort entfernt und den Versicherer nicht informiert, riskiert den Verlust des Kaskoschutzs (BGH IV ZR 97/11).
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