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VersicherungBegriffserklärung

Aufklärungsobliegenheit

Definition

Die Aufklärungsobliegenheit ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle für die Schadensregulierung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

Erklärung

Nach § 28 VVG muss der Versicherungsnehmer den Versicherer über alle Umstände des Schadensfalls informieren. Bei einer vorsätzlichen Verletzung dieser Pflicht ist der Versicherer leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er die Leistung kürzen. Besonders relevant ist die Aufklärungsobliegenheit bei Fahrerflucht: Wer sich vom Unfallort entfernt und den Versicherer nicht informiert, riskiert den Verlust des Kaskoschutzs (BGH IV ZR 97/11).

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Handlungsempfehlung

Melden Sie jeden Unfall unverzüglich und vollständig Ihrem Versicherer. Verschweigen Sie keine Details – auch nicht, wenn Sie sich vom Unfallort entfernt haben. Eine späte, aber ehrliche Meldung ist besser als gar keine.

Schlagwörter

begriff-fahrerfluchtbegriff-kaskoversicherung

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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