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VersicherungBegriffserklärung

Ausschussmitglied

Definition

Ein Ausschussmitglied ist ein von einer Partei (Versicherungsnehmer oder Versicherung) benannter Sachverständiger im Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG.

Erklärung

Im Sachverständigenverfahren benennt jede Seite einen Sachverständigen als Ausschussmitglied. Diese beiden Experten versuchen, sich auf die Schadenhöhe zu einigen. Wichtig: Das Ausschussmitglied muss unabhängig sein. Der BGH hat in seinem Urteil IV ZR 281/14 klargestellt, dass Angestellte der Versicherung nicht als Ausschussmitglied geeignet sind. Auch Sachverständige von carexpert wurden bei R+V-Schäden als nicht unabhängig eingestuft (LG Heidelberg, OLG Karlsruhe).

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie die Unabhängigkeit des von der Versicherung benannten Ausschussmitglieds. Lehnen Sie Sachverständige ab, die wirtschaftlich von der Versicherung abhängig sind (z.B. carexpert bei R+V). Ihr eigenes Ausschussmitglied sollte ein freier, unabhängiger KFZ-Gutachter sein.

Schlagwörter

begriff-sachverstaendigenverfahrenbegriff-obmann-sachverstaendigenverfahren

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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