Ausschussmitglied
Definition
Ein Ausschussmitglied ist ein von einer Partei (Versicherungsnehmer oder Versicherung) benannter Sachverständiger im Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG.
Erklärung
Im Sachverständigenverfahren benennt jede Seite einen Sachverständigen als Ausschussmitglied. Diese beiden Experten versuchen, sich auf die Schadenhöhe zu einigen. Wichtig: Das Ausschussmitglied muss unabhängig sein. Der BGH hat in seinem Urteil IV ZR 281/14 klargestellt, dass Angestellte der Versicherung nicht als Ausschussmitglied geeignet sind. Auch Sachverständige von carexpert wurden bei R+V-Schäden als nicht unabhängig eingestuft (LG Heidelberg, OLG Karlsruhe).
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