Bagatellschaden
Definition
Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, bei dem die Reparaturkosten unterhalb der sogenannten Bagatellschadensgrenze liegen.
Erklärung
Die Bagatellschadensgrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 750–1.000 Euro. Unterhalb dieser Grenze hat der Geschädigte in der Regel keinen Anspruch auf ein vollständiges Gutachten – ein Kostenvoranschlag reicht aus. Oberhalb der Grenze steht dem Geschädigten ein Gutachten zu, dessen Kosten die gegnerische Versicherung tragen muss. Die genaue Grenze ist nicht gesetzlich fixiert und wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt.
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