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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Bagatellschaden

Definition

Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, bei dem die Reparaturkosten unterhalb der sogenannten Bagatellschadensgrenze liegen.

Erklärung

Die Bagatellschadensgrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 750–1.000 Euro. Unterhalb dieser Grenze hat der Geschädigte in der Regel keinen Anspruch auf ein vollständiges Gutachten – ein Kostenvoranschlag reicht aus. Oberhalb der Grenze steht dem Geschädigten ein Gutachten zu, dessen Kosten die gegnerische Versicherung tragen muss. Die genaue Grenze ist nicht gesetzlich fixiert und wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie auch bei vermeintlich kleinen Schäden eine erste Einschätzung vornehmen – oft sind Schäden größer als sie aussehen. Ab ca. 750 € Schadenshöhe sollten Sie einen Gutachter beauftragen. Bei Schäden unter der Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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