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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Behandlungskosten

Definition

Behandlungskosten sind die Kosten für die medizinische Versorgung von Verletzungen, die bei einem Verkehrsunfall entstanden sind.

Erklärung

Zu den erstattungsfähigen Behandlungskosten gehören: Krankenhausaufenthalt, Arztbesuche, Physiotherapie, Medikamente, Hilfsmittel (Krücken, Orthesen), Fahrtkosten zu Behandlungen und ggf. Heilpraktikerkosten. Die Kosten werden zunächst von der Krankenversicherung übernommen, die sich dann im Wege des Regresses an die gegnerische Haftpflichtversicherung wendet. Zuzahlungen und Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, kann der Geschädigte direkt von der Versicherung fordern.

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Handlungsempfehlung

Dokumentieren Sie alle Arztbesuche und Behandlungen lückenlos. Bewahren Sie alle Quittungen für Zuzahlungen und Medikamente auf. Lassen Sie sich vom Arzt ein ausführliches Attest über die unfallbedingten Verletzungen ausstellen. Dies ist auch Grundlage für Schmerzensgeld.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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