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RechtBegriffserklärung

Beweislast

Definition

Die Beweislast ist die Verpflichtung einer Partei in einem Rechtsstreit, die Tatsachen zu beweisen, auf die sie ihre Ansprüche stützt.

Erklärung

Im Schadensrecht gilt der Grundsatz: Wer etwas fordert, muss es beweisen. Das bedeutet, als Geschädigter tragen Sie die Beweislast für den Unfallhergang, den entstandenen Schaden und dessen Höhe. Sie müssen also nachweisen, dass der Unfallgegner den Schaden verursacht hat und wie hoch die Reparaturkosten sind. Ein aussagekräftiges KFZ-Gutachten ist hierfür das wichtigste und oft entscheidende Beweismittel.

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Handlungsempfehlung

Sichern Sie unmittelbar nach dem Unfall alle verfügbaren Beweise wie Fotos, Zeugenaussagen und einen Unfallbericht. Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter, um Ihre Ansprüche fundiert nachweisen zu können.

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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