Ein Service von unfallgiganten.de

UNFALLWIKI
RechtBegriffserklärung

Darlegungslast

Definition

Die Darlegungslast bezeichnet die prozessuale Pflicht einer Partei, die für ihren Anspruch relevanten Tatsachen substantiiert vorzutragen.

Erklärung

Im Kontext von Verkehrsunfällen mit Vorschäden hat die Darlegungslast besondere Bedeutung. Der Geschädigte muss grundsätzlich darlegen, dass die geltend gemachten Schäden durch den aktuellen Unfall verursacht wurden (§ 249 BGB).

Die drei Stufen der Darlegungslast bei Vorschäden:

Stufe 1 – Überlagernder Vorschaden: Bei einem Vorschaden im selben Bereich wie der Neuschaden muss der Geschädigte Art, Umfang und fachgerechte Reparatur des Vorschadens in allen Einzelheiten darlegen (BGH VI ZR 9/17). Dies ist die strengste Anforderung.

Stufe 2 – Vorschaden in der Vorbesitzzeit: Wenn der Vorschaden vor dem eigenen Besitz entstanden ist, gelten erleichterte Anforderungen. Nach BGH VI ZR 377/18 genügt die Behauptung der fachgerechten Reparatur unter Zeugenbeweis. Der Geschädigte darf vermuten, dass fachgerecht repariert wurde.

Stufe 3 – Bagatell-Vorschaden: Bei geringfügigen Vorschäden (Kratzer, kleine Dellen) genügt nach OLG Celle (14 U 149/22) der Nachweis, dass der Vorschaden nicht mehr erkennbar war.

Die Vorschadenwende 2024/2025: Der BGH hat mit dem Beschluss VI ZR 122/23 (30.07.2024) die Darlegungslast zugunsten der Geschädigten erheblich erleichtert. § 287 ZPO erleichtert nicht nur die Beweisführung, sondern auch die Darlegungslast. Vom Geschädigten dürfen keine unmöglichen Detailkenntnisse verlangt werden. Das OLG Celle hat daraufhin seine strenge "Celler Linie" aufgegeben (14 U 52/25).

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen zu früheren Schäden: Gutachten, Werkstattrechnungen, Fotos, Versicherungskorrespondenz. Bei Vorschäden in der Vorbesitzzeit: Notieren Sie den Namen des Vorbesitzers als möglichen Zeugen. Lassen Sie sich von der Versicherung nicht einschüchtern – seit BGH VI ZR 122/23 stehen Ihre Chancen deutlich besser.

Schlagwörter

begriff-vorschadenbegriff-altschadenbegriff-mindestschadensschaetzungbegriff-schadenskompatibilitaet

Ihr nächster Schritt

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

Unfall gehabt?

Wir helfen Ihnen – schnell und digital.

Unfallgiganten verbindet Sie mit einem unabhängigen KFZ-Gutachter, Fachanwalt und einer Unfallwerkstatt – alle vernetzt in einem Dashboard. Bei Haftpflichtschaden: 0 € für Sie.

Bei Haftpflichtschaden: 0 €
Unabhängige Gutachter
Bundesweit verfügbar
Jetzt Geld sichern
Wischen zum Schließen