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UNFALLWIKI
GrundlagenBegriffserklärung

Dashcam

Definition

Eine Dashcam ist eine im Fahrzeug montierte Kamera, die das Verkehrsgeschehen während der Fahrt aufzeichnet.

Erklärung

Der BGH hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich verwertbar sind, auch wenn die permanente Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstößt. Das Beweisinteresse des Geschädigten überwiegt in der Regel das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer. Empfohlen werden Dashcams mit Loop-Funktion (ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben) und Ereigniserkennung (Aufnahme wird bei Erschütterung gespeichert). Dashcam-Aufnahmen können bei strittiger Haftung den Unfallhergang beweisen und den Anscheinsbeweis entkräften.

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Handlungsempfehlung

Investieren Sie in eine Dashcam mit Loop-Funktion und Ereigniserkennung. Sichern Sie die Aufnahme nach einem Unfall sofort. Informieren Sie Ihren Anwalt über die Aufnahme. Verwenden Sie die Aufnahmen nur für die Beweissicherung, nicht für Social Media.

Schlagwörter

begriff-loop-aufnahme

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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