Direktanspruch
Definition
Der Direktanspruch ermöglicht es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls, seine Schadensersatzansprüche direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend zu machen.
Erklärung
Geregelt in § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), muss der Geschädigte nicht den Umweg über den Unfallverursacher nehmen, sondern kann sich direkt an dessen Versicherung wenden. Dies ist ein großer Vorteil, da die Versicherung in der Regel zahlungsfähiger ist als eine Privatperson. Der Direktanspruch umfasst alle Schadensersatzpositionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld und weitere Nebenkosten.
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Handlungsempfehlung
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