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VersicherungBegriffserklärung

Doppelversicherung

Definition

Doppelversicherung (auch Mehrfachversicherung) bedeutet, dass dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert ist, sodass die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen.

Erklärung

Eine Doppelversicherung entsteht oft unabsichtlich, zum Beispiel wenn bei einem Versicherungswechsel der neue Vertrag beginnt, bevor der alte beendet wurde. Im Schadensfall haften die Versicherer als Gesamtschuldner, jedoch darf die Gesamtentschädigung den tatsächlichen Schaden nicht übersteigen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeden Versicherer über das Bestehen anderer Verträge zu informieren. Eine bewusste Doppelversicherung in betrügerischer Absicht ist strafbar.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen, insbesondere bei einem Wechsel, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Kündigen Sie alte Verträge fristgerecht und informieren Sie alle beteiligten Versicherer über bestehende Policen.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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