Eigenersparnis
Definition
Die Eigenersparnis ist der Betrag, der von den erstattungsfähigen Mietwagenkosten abgezogen wird, weil der Geschädigte durch die Nichtnutzung seines eigenen Fahrzeugs Kosten spart.
Erklärung
Wenn ein Geschädigter nach einem Unfall einen Mietwagen nutzt, spart er gleichzeitig Kosten für sein eigenes Fahrzeug (Kraftstoff, Verschleiß, Wartung). Diese Eigenersparnis wird von den erstattungsfähigen Mietwagenkosten abgezogen. Die Höhe ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich – je nach Gericht werden zwischen 3 % und 10 % der Mietwagenkosten angesetzt. Wichtig: Bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs entfällt der Abzug häufig, da der Vorteil bereits durch die geringere Mietwagenklasse ausgeglichen wird.
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