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UNFALLWIKI
SchadensregulierungBegriffserklärung

Eigenersparnis

Definition

Die Eigenersparnis ist der Betrag, der von den erstattungsfähigen Mietwagenkosten abgezogen wird, weil der Geschädigte durch die Nichtnutzung seines eigenen Fahrzeugs Kosten spart.

Erklärung

Wenn ein Geschädigter nach einem Unfall einen Mietwagen nutzt, spart er gleichzeitig Kosten für sein eigenes Fahrzeug (Kraftstoff, Verschleiß, Wartung). Diese Eigenersparnis wird von den erstattungsfähigen Mietwagenkosten abgezogen. Die Höhe ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich – je nach Gericht werden zwischen 3 % und 10 % der Mietwagenkosten angesetzt. Wichtig: Bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs entfällt der Abzug häufig, da der Vorteil bereits durch die geringere Mietwagenklasse ausgeglichen wird.

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Handlungsempfehlung

Wenn die Versicherung einen hohen Eigenersparnis-Abzug vornimmt, prüfen Sie, ob Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet haben – in diesem Fall ist ein Abzug oft nicht gerechtfertigt.

Schlagwörter

begriff-mietwagenkostenbegriff-mietwagenbegriff-unfallersatztarif

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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