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VersicherungBegriffserklärung

Eröffnungsprotokoll (SVV)

Definition

Das Eröffnungsprotokoll ist das formale Dokument, mit dem ein Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG offiziell eingeleitet wird.

Erklärung

Das Eröffnungsprotokoll wird vom Sachverständigen des Versicherungsnehmers erstellt und an die Versicherung gesendet. Es enthält die Benennung des eigenen Ausschussmitglieds, die Beschreibung der strittigen Punkte (z.B. Schadenhöhe, Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert) und die Aufforderung an die Versicherung, ihr eigenes Ausschussmitglied zu benennen. Nach Erhalt hat die Versicherung in der Regel eine Frist von 2 Wochen zur Benennung.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie das Eröffnungsprotokoll von einem erfahrenen KFZ-Gutachter erstellen, der das Sachverständigenverfahren kennt. Das Dokument sollte die strittigen Punkte klar benennen und alle relevanten Unterlagen (Gutachten, Kürzungsschreiben) beilegen.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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