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SchadensregulierungBegriffserklärung

Ersatzteilpreisaufschlag

Definition

Ein Ersatzteilpreisaufschlag, auch UPE-Aufschlag genannt, ist ein prozentualer Aufschlag, den Werkstätten auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) der Hersteller für Originalersatzteile erheben.

Erklärung

Werkstätten schlagen auf die Listenpreise der Ersatzteile einen bestimmten Prozentsatz auf, um ihre Kosten für Lagerhaltung, Logistik und Kapitalbindung zu decken. Diese UPE-Aufschläge sind branchenüblich und werden von der Rechtsprechung als Teil der erstattungsfähigen Reparaturkosten anerkannt. Ein KFZ-Sachverständiger berücksichtigt diese ortsüblichen Aufschläge im Schadengutachten, um die realen Reparaturkosten korrekt zu kalkulieren.

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Handlungsempfehlung

Prüfen Sie, ob im Gutachten die ortsüblichen UPE-Aufschläge und Verbringungskosten enthalten sind. Dies ist besonders bei der fiktiven Abrechnung wichtig, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

Ihr nächster Schritt

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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