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GrundlagenBegriffserklärung

Ersatzteilpreise

Definition

Ersatzteilpreise sind die aktuellen Kosten für Fahrzeugteile, die in der Schadenkalkulation als Grundlage für die Reparaturkostenermittlung herangezogen werden.

Erklärung

Die Kalkulationssysteme Audatex, DAT und Schwacke enthalten tagesaktuelle Ersatzteilpreise der Fahrzeughersteller (Originalteile/OE-Teile). Daneben gibt es Identteile (baugleiche Teile anderer Hersteller, oft günstiger) und Gebrauchtteile. Versicherungen versuchen häufig, die Erstattung auf günstigere Identteile oder Gebrauchtteile zu beschränken. Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte in der Regel Anspruch auf Originalteile, wenn das Fahrzeug bisher ausschließlich mit Originalteilen repariert wurde – dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Auf die Listenpreise erheben Werkstätten üblicherweise UPE-Aufschläge von 10–20%. Lassen Sie sich von einem Sachverständigen oder Fachanwalt beraten, welche Erstattung Ihnen zusteht.

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Handlungsempfehlung

Bestehen Sie auf Originalteile, wenn Ihr Fahrzeug bisher nur mit Originalteilen repariert wurde. Akzeptieren Sie keine Kürzung auf Identteile ohne Prüfung. UPE-Aufschläge sind erstattungsfähig.

Schlagwörter

begriff-upe-aufschlaegebegriff-schadenkalkulation

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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