Fälligkeitsvoraussetzung
Definition
Eine Fälligkeitsvoraussetzung ist eine Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor ein Anspruch durchsetzbar wird. Im KFZ-Schadensrecht ist umstritten, ob die 6-Monats-Weiternutzung eine solche Voraussetzung darstellt.
Erklärung
Versicherungen argumentieren häufig, der Schadensersatzanspruch bei der 130%-Regel oder der fiktiven Abrechnung werde erst nach Ablauf der sechsmonatigen Weiternutzungsfrist fällig. Der BGH hat dies klar verneint (BGH VI ZB 22/08, BGHZ 178, 338): Die 6-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Schadensersatzanspruch entsteht und wird fällig mit dem Unfallereignis. Das OLG München hat diese Grundsätze 2024 ausdrücklich auch auf die fiktive Abrechnung übertragen (Az. 24 U 3811/23 e). Der Senat betonte, dass es dem Geschädigten nicht zumutbar wäre, die Reparatur innerhalb des Sechsmonatszeitraums entschädigungslos vorzufinanzieren. Die 6-Monats-Frist dient lediglich als Beweisanzeichen für das Integritätsinteresse, nicht als Zahlungsvoraussetzung.
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