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RechtBegriffserklärung

Fälligkeitsvoraussetzung

Definition

Eine Fälligkeitsvoraussetzung ist eine Bedingung, die erfüllt sein muss, bevor ein Anspruch durchsetzbar wird. Im KFZ-Schadensrecht ist umstritten, ob die 6-Monats-Weiternutzung eine solche Voraussetzung darstellt.

Erklärung

Versicherungen argumentieren häufig, der Schadensersatzanspruch bei der 130%-Regel oder der fiktiven Abrechnung werde erst nach Ablauf der sechsmonatigen Weiternutzungsfrist fällig. Der BGH hat dies klar verneint (BGH VI ZB 22/08, BGHZ 178, 338): Die 6-Monats-Frist ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Schadensersatzanspruch entsteht und wird fällig mit dem Unfallereignis. Das OLG München hat diese Grundsätze 2024 ausdrücklich auch auf die fiktive Abrechnung übertragen (Az. 24 U 3811/23 e). Der Senat betonte, dass es dem Geschädigten nicht zumutbar wäre, die Reparatur innerhalb des Sechsmonatszeitraums entschädigungslos vorzufinanzieren. Die 6-Monats-Frist dient lediglich als Beweisanzeichen für das Integritätsinteresse, nicht als Zahlungsvoraussetzung.

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Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht mit dem Argument abwimmeln, Sie müssten erst 6 Monate warten. Setzen Sie eine klare Zahlungsfrist (in der Regel 2 Wochen) und machen Sie bei Verzug Verzugszinsen geltend. Verweisen Sie auf BGH VI ZB 22/08 und OLG München 24 U 3811/23 e.

Schlagwörter

begriff-integritaetsinteressebegriff-dispositionsfreiheitbegriff-6-monats-weiternutzung

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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