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MPU & FahreignungBegriffserklärung

Fahreignung

Definition

Fahreignung bezeichnet die körperliche, geistige und charakterliche Eignung einer Person zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Erklärung

Die Fahreignung umfasst drei Dimensionen: Die körperliche Eignung (Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit, keine relevanten Erkrankungen), die geistige Eignung (Konzentrationsfähigkeit, Orientierung, Urteilsvermögen) und die charakterliche Eignung (verantwortungsvolles Verhalten, Regelakzeptanz, keine Suchtproblematik). Bei Zweifeln an der Fahreignung kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 FeV die Beibringung eines Gutachtens verlangen. Die MPU ist das wichtigste Instrument zur Überprüfung der Fahreignung.

Handlungsempfehlung

Wenn Ihre Fahreignung angezweifelt wird, nehmen Sie die Situation ernst. Lassen Sie sich von einem Verkehrspsychologen beraten, welche Schritte zur Wiederherstellung der Fahreignung erforderlich sind.

Schlagwörter

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