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RechtBegriffserklärung

Fahrerflucht

Definition

Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Erklärung

Fahrerflucht ist nach § 142 StGB eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Zusätzlich drohen Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die Kaskoversicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern, die Haftpflichtversicherung kann den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Für Geschädigte einer Fahrerflucht springt die Verkehrsopferhilfe ein, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

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Handlungsempfehlung

Als Geschädigter: Notieren Sie sich das Kennzeichen, machen Sie Fotos und rufen Sie sofort die Polizei. Ohne Polizeibericht ist die Regulierung schwierig. Wenn der Verursacher nicht ermittelt wird, wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe. Entfernen Sie sich niemals selbst vom Unfallort.

Schlagwörter

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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