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MPU & FahreignungBegriffserklärung

Fahrerlaubnisbehörde

Definition

Die Fahrerlaubnisbehörde (auch Führerscheinstelle) ist die kommunale Behörde, die für die Erteilung, Entziehung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen zuständig ist.

Erklärung

Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Stadt- oder Kreisverwaltung angesiedelt und entscheidet über die Anordnung einer MPU, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Neuerteilung nach bestandener MPU. Sie ist an die Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gebunden. Die Behörde ordnet die MPU an, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Das MPU-Gutachten wird nur dem Betroffenen zugestellt – die Behörde erhält es nur, wenn der Betroffene es freiwillig vorlegt.

Handlungsempfehlung

Kooperieren Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde und halten Sie Fristen ein. Legen Sie ein positives MPU-Gutachten zeitnah vor. Bei einem negativen Gutachten sind Sie nicht verpflichtet, es der Behörde zu zeigen.

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