Fiktive Abrechnung
Definition
Bei der fiktiven Abrechnung lässt sich der Geschädigte die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Erklärung
Der Geschädigte hat das Recht, sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) auszahlen zu lassen und selbst zu entscheiden, ob und wie er das Fahrzeug repariert. Dies ist besonders attraktiv bei älteren Fahrzeugen oder wenn der Geschädigte die Reparatur in Eigenregie günstiger durchführen kann. Die Versicherung hat die Kosten in der Regel auf Basis der Markenwerkstatt-Sätze zu erstatten, sofern der Geschädigte darauf Anspruch hat – die genauen Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab. Allerdings entfällt bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer und unter Umständen die Wertminderung.
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