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RechtBegriffserklärung

Freie Gutachterwahl

Definition

Die freie Gutachterwahl ist das Recht des Geschädigten, nach einem unverschuldeten Unfall einen KFZ-Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.

Erklärung

Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf keinen bestimmten Gutachter vorschreiben oder den Geschädigten zu einem ihrer Partnergutachter schicken. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH gefestigt. Die Kosten für den frei gewählten Gutachter trägt die gegnerische Versicherung. Bei Kaskoschäden gilt dieses Recht jedoch nicht – hier kann die eigene Versicherung den Gutachter bestimmen.

Versicherung blockt oder kürzt? Ein Fachanwalt setzt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.

Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich von der Versicherung nicht zu einem bestimmten Gutachter drängen. Wählen Sie einen unabhängigen, nicht an Versicherungen gebundenen Gutachter. Lehnen Sie Angebote der Versicherung ab, einen 'schnellen Schadenservice' zu nutzen – dieser arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem.

Schlagwörter

begriff-haftpflichtschaden

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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jeder Schadensfall ist individuell – für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Sachverständigen oder Fachanwalt.

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