Freie Gutachterwahl
Definition
Die freie Gutachterwahl ist das Recht des Geschädigten, nach einem unverschuldeten Unfall einen KFZ-Gutachter seiner Wahl zu beauftragen.
Erklärung
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen. Die Versicherung darf keinen bestimmten Gutachter vorschreiben oder den Geschädigten zu einem ihrer Partnergutachter schicken. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH gefestigt. Die Kosten für den frei gewählten Gutachter trägt die gegnerische Versicherung. Bei Kaskoschäden gilt dieses Recht jedoch nicht – hier kann die eigene Versicherung den Gutachter bestimmen.
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