Gefährdungshaftung
Definition
Die Gefährdungshaftung ist eine verschuldensunabhängige Haftung, die allein aus dem Betrieb einer gefährlichen Sache – wie einem Kraftfahrzeug – entsteht.
Erklärung
Im Straßenverkehr haftet der Halter eines KFZ nach § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Dies wird als Betriebsgefahr bezeichnet. Selbst wenn der Fahrer keinen Fehler gemacht hat, kann der Halter anteilig haften. Die Gefährdungshaftung kann nur durch höhere Gewalt ausgeschlossen werden. In der Praxis führt die Betriebsgefahr häufig zu einer Mithaftung von 20–25%, auch wenn der andere Unfallbeteiligte den Unfall allein verursacht hat.
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